Entschliessung 104 (2000)1 betreffend demokratische Stabilität durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa
Der Kongress,
Mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,
1. Zur Kenntnis genommen habend den Bericht von Herrn Coifan (Kammer der Regionen) mit den Ergebnissen der vom 28. bis 30. Oktober 1999 stattgefundenen 7. Europäischen Konferenz der Grenzregionen;
2. Erinnernd an die grundlegende Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für den Aufbau Europas und für die Schaffung eines Vertrauensklimas durch Toleranz, Verständnis, Solidarität und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen den Bevölkerungen, vor allem auch in jenen Grenzgebieten, wo Minderheiten leben;
3. Unterstreichend die wichtige Rolle des Kongresses für die Förderung und Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa mit dem Ziel, beizutragen zum Aufbau eines demokratischen, humanen, solidarischen und toleranten Europa;
4. In Erinnerung rufend, dass grenzüberschreitende Zusammenarbeit am besten als Alltagsgeschehen im Leben der Bürger beidseits der Grenzen gelingt und sich vor allem zwischen direkten Nachbarn konkretisieren muss;
Fordert die Gemeinden und Regionen auf:
5. Die Wichtigkeit der Schaffung neuer Euroregionen in Zentral- und Osteuropa anzuerkennen und sich durch diese Erfahrungen anregen zu lassen zum Aufbau gutnachbarschaftlicher Netze und Arbeitsstrukturen;
6. Mit der Schaffung permanenter Netze für grenzüberschreitende Zusammenarbeit und mit der Umsetzung gemeinsamer, auf Initiativen vonseiten kommunaler und regionaler Verantwortungsträger gegründeter Projekte fortzufahren;
7. Sich einzubringen in Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften und beispielsweise Partner der (unter der Schirmherrschaft des KGRE geschaffenen) Agenturen der Gemeindedemokratie zu werden oder Aktionen der Zivilgesellschaft zur Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Südosteuropa zu unterstützen;
8. Innerhalb ihres Kompetenzbereichs den Unterricht der Sprache und Kultur der Nachbarländer und -regionen sowie die Durchführung kultureller Aktionen für die gegenseitige Annäherung der Grenzbevölkerungen zu fördern und zu unterstützen;
Beschliesst:
9. Die vorliegende Entschliessung, ergänzt durch die Empfehlung 85 betreffend das selbe Thema, den Vertretern sämtlicher Grenzregionen und –Kommunen Europas sowie den diese repräsentierenden Organen zuzuleiten;
10. Engere Initiativen zu fördern mit der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten des Europarats sind, und eigene Initiativen zu ergreifen zu gemeinsamen Vorhaben in Form von Konferenzen, Kolloquien oder Seminarien von Fachleuten im Hinblick auf die Koordination der grenznahen und grenzübergreifenden Raumordnungspolitiken;
11. Die Vertreter der Regionen Südosteuropas zu den Arbeiten des Europarats, insbesondere des Kongresses, im Rahmen des Stabilitätspakts beizuziehen;
12. Die regelmässige Überprüfung der Situation der grenzübersteigenden Zusammenarbeit in Europa im Lichte der Umsetzung der diesbezüglichen Empfehlung 85 weiterzuverfolgen;
13. Sein Präsidium aufzufordern, bei allen seinen Unternehmungen den Problemen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit das ihnen gebührende Gewicht zu geben und beschliesst, dem Präsidium den Auftrag zu geben, dem Kongress zum gegebenen Zeitpunkt einen Bericht über die Umsetzung der aus der 7. Europäischen Konferenz der Grenzregionen hervorgegangenen Empfehlungen, speziell auch hinsichtlich des Stabilitätspakts, vorzulegen. In diesem Zusammenhang fordert sein Präsidium auf, das Kolloquium über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Rumänien und Bulgarien zu unterstützen, das in Oktober 2000 in Svishtov in Bulgarien stattfinden sollte.
Anhang
7. Europäische Konferenz der Grenzregionen
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Timisoara, Rumänien (28.-30. Oktober 1999) |
SCHLUSSERKLÄRUNG
einstimmig angenommen am 30. Oktober 1999
Die Teilnehmer der 7. Europäischen Konferenz der Grenzregionen - Vertreter der kommunalen, regionalen und nationalen Abgeordneten sowie Vertreter der europäischen Grenzregionen und ihrer Vereinigungen -:
Danken
- dem Europarat, insbesondere der Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE), für die Organisation der Konferenz,
- dem Parlament und der Regierung Rumäniens, und ganz besonders dem Departement Timis und der Stadt Timisoara, für ihre Gastfreundschaft,
nehmen nachstehende Schlussfolgerungen an:
Nach Prüfung des Standes der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa und unter Berücksichtigung der durch den Europarat bisher organisierten Konferenzen,
Bekräftigen erneut
- die grundlegende Wichtigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für den Aufbau Europas und für die Schaffung eines Vertrauensklimas durch Toleranz, Verständnis, Solidarität und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen den Bevölkerungen, vor allem in den durch Minderheiten bewohnten Grenzregionen;
- die wesentliche Rolle, die der Europarat durch seine grundlegenden Ziele - Demokratie, Achtung der Menschenrechte sowie der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung - , durch seine technische und juristische Arbeit und durch seine von der Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas regelmässig organisierten europäischen Konferenzen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit hinsichtlich der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf gesamteuropäischer Ebene innehat;
- die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für die Förderung und Stärkung der kommunalen und regionalen Demokratie nach dem Grundsatz der Subsidiarität;
Begrüssen
- das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zu dem Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder -behörden im Dezember 1998;
- die 1998 erfolgte Annahme des Protokolls Nr. 2 zu dem Europäischen Rahmenübereinkommen von Gebietskörperschaften oder -behörden betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit;
- die Einbeziehung der Dimension der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Entwurf einer Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung, den der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas ausgearbeitet hat und dessen rasche Annahme durch das Ministerkomitee des Europarats die Versammelten wünschen;
Unterstreichen
- die Wichtigkeit der Schaffung neuer Euroregionen in Zentral- und Osteuropa und fordern die Gemeinden und Regionen auf, sich von den diesbezüglichen Erfahrungen anregen zu lassen zur Entwicklung von gutnachbarschaftlichen Netzen und Strukturen der Zusammenarbeit;
- dass grenzüberschreitende Zusammenarbeit am besten als Alltagsgeschehen der Bürger beidseits der Grenzen gelingt und sich vor allem zwischen direkten Nachbarn konkretisieren muss;
- die Bedeutung multilateraler Strukturen wie etwa der Ostsee-Initiative, der Zusammenarbeit von Schwarzmeer- und Mittelmeerbecken oder des Atlantikbogens insbesondere auch für die Zugangsmöglichkeit zu den diversen Interventionsinstrumenten der europäischen Institutionen;
- die Notwendigkeit, die europäischen Rechtsbestimmungen zu ergänzen durch innerstaatliche rechtliche Fortschritte bezüglich grenzüberschreitender Zusammenarbeit und durch bi- und multilaterale Übereinkommen auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene;
- die Nützlichkeit der durch den Beraterausschuss des Europarats eingeführten Sensibilisierungsaktionen für die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Strukturen für zwischenstaatliche Zusammenarbeit in den zentral- und osteuropäischen Ländern;
- die Wirkung der regelmässigen Zusammenkünfte von Vertretern der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf das legislative und juristische Geschehen in den Mitgliedstaaten insbesondere Zentral- und Osteuropas;
- die Notwendigkeit, mit der Schaffung von permanenten Netzen grenzüberschreitender Zusammenarbeit und mit der Umsetzung gemeinsamer, auf Initiativen von kommunalen und regionalen Verantwortungsträgern gegründeter Projekte fortzufahren;
- die wichtige Rolle der durch die Europäische Union entwickelten Programme (Phare, Tacis, Interreg, MED) für die Unterstützung der Realisierung von interregionalen oder transnationalen grenzüberschreitenden Projekten;
- die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union und Europarat zu intensivieren, um wirksam auf die Entwicklung von Demokratie und wirtschaftlicher sowie politischer Stabilität in den zentral- und osteuropäischen Ländern einzuwirken;
- die Stosskraft der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für die Einleitung einer grenzüberschreitenden Politik der Raumordnung und der nachhaltigen Entwicklung, die ihrerseits beiträgt zur Schaffung gemeinsamer sektorieller Projekte vor allem auf den Gebieten Verkehr und Infrastrukturen, grenzübergreifende Arbeitsmärkte sowie gemeinsame Strategien für Tourismus, kulturelle Entwicklung, Bildungswesen und Denkmalschutz;
- die Tätigkeit der Vereinigungen, vor allem der Arbeitsgemeinschaft europäischer Grenzregionen (AGEG), und deren Rolle als Berater für bestehende oder noch zu schaffende Euroregionen;
- die Wichtigkeit des Unterrichts der Sprachen und Kulturen der benachbarten Regionen und Länder sowie kultureller Aktionen für die gegenseitige Annäherung der Grenzbevölkerungen;
- das besonders brennende Problem der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb von durch Staatsgrenzen durchgetrennten Städten und rufen nach besonderer Unterstützung und speziellem Interesse für die Lösung der Mobilitätsprobleme der in der Tradition solcher einstmals einheitlichen Städte lebenden Bürger;
- die Rolle der (unter der Schirmherrschaft des KGRE geschaffenen) Agenturen der Gemeindedemokratie sowie der Zivilgesellschaft bei der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Südosteuropa;
Beobachten jedoch das Fortbestehen juristischer und administrativer Hindernisse für die Bewegung von Personen und Gütern sowie für die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, vor allem in den Gebieten mit international nicht anerkannten Demarkationslinien;
Fordern die nationalen Behörden auf:
- das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder -behörden mit seinen Protokollen sowie die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren;
- unter den nationalen, regionalen und kommunalen Stellen vertikale und horizontale Partnerschaften zu fördern im Hinblick auf eine konzertierte Strategie zugunsten einer im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip stehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ;
- in die Institutionen und Aktivitäten im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Regionen zentral- und osteuropäischer Länder mit solchen der Gemeinschaft unabhängiger Staaten vor allem Vertreter der nationalen Behörden einzubinden, damit die lokalen und nationalen Rechtssysteme berücksichtigt werden;
- die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit allgemein noch behindernden rechtlichen und administrativen Hindernisse, insbesondere auf dem Gebiet der Visa, abzubauen und das Europäische Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats von 1957 zu ratifizieren;
- angesichts der Intensivierung der grenzüberschreitenden sozio-ökonomischen Aktivitäten neue Übergangsstellen an den Grenzen zu schaffen und die für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zuständigen nationalen und territorialen Verwaltungen mit dem für die Bewältigung der wachsenden Bedürfnisse notwendigen Personal auszustatten;
- die Dezentralisation zu fördern und die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften mit echten eigenen Kompetenzen auszustatten, die sie entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sowie den in den Zusatzprotokollen zu dem Rahmenübereinkommen enthaltenen Bestimmungen auf grenzübergreifender Ebene ausüben können;
- mithilfe angemessener finanzieller Mittel den Unterricht der Nachbarsprachen zu fördern;
- grenzüberschreitende Zusammenarbeit als ein Instrument wirtschaftlicher Entwicklung und der Vernetzung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Industrie- und Handelskammern, Universitäten, Nichtregierungsorganisationen und Repräsentanten der Zivilgesellschaft zu fördern;
- den Aufbau von Strukturen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit anzuregen durch die Finanzierung von Ausbildungsprogrammen für kommunale Rats- und Verwaltungsmitglieder sowie durch den Austausch von Fachleuten;
Fordern den Europarat auf, den nationalen Behörden technische Hilfe zu leisten und seine Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Programmen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit anzuregen, wofür die dem Europarat zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, nötigenfalls durch freiwillige Beiträge, aufgestockt werden müssen;
Ersuchen
Die Europäische Union
- die Programme zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere Interreg, Phare, Tacis und MED, kompatibel zu gestalten, um so ihre politische und wirtschaftliche Wirksamkeit zu sichern sowie die maritimen Grenzen angemessen zu berücksichtigen;
- bei der Festlegung ihrer Programme der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Verwirklichung gemeinsamer Vorhaben in Städten, deren ursprüngliche Einheit heute durch Landesgrenzen zerschnitten wird, besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden;
- eine kohärente und flexible Politik bezüglich ihrer zukünftigen Aussengrenzen zu entwickeln, um sicherzustellen, dass ihre Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nicht schadet und in diesem Sinne mit dem Europarat zusammenzuarbeiten;
Die OSZE
- den Stellenwert der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der zur Zeit in Ausarbeitung befindlichen Charta der Sicherheit in Europa sicherzustellen;
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats und seinen Kongress der Gemeinden und Regionen Europas,
- die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Erfahrungs- und Informationsaustauschs in dem Bereich weiterzuführen und zu intensivieren;
Das Ministerkomitee des Europarats,
- eine Bilanz der Umsetzung des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder -behörden zwanzig Jahre nach dessen Annahme zu erstellen und eine Konferenz über diese Bilanz zu organisieren;
- die Europäische Konferenz der Raumordnungsminister aufzufordern, in den zur Vorlage anlässlich ihrer nächsten Zusammenkunft im September 2000 vorgesehenen Leitprinzipien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mehr Gewicht zu verleihen;
- den Entwurf einer Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung des Kongresses anzunehmen, um so in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips die Dezentralisation der Zuständigkeiten hin zu den Regionen zu begünstigen;
- den Entwurf einer Europäischen Charta der Berggebiete, deren Ziel die Durchführung einer koordinierten und nachhaltigen Bergpolitik auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene ist, im Hinblick auf seine Annahme zu prüfen;
- Aktionen der Zusammenarbeit zu fördern in solchen europäischen Grenzgebieten, wo sich ernsthafte Probleme stellen und in diesem Sinne ein besonderes Augenmerk auf die Kaukasusgebiete und die Gebiete an der Ostgrenze der Moldau zu richten;
- die Ausarbeitung multilateraler Übereinkommen für den Umgang mit den besonderen Problemen gewisser Regionen - wie der Becken von Mittelmeer, Schwarzem Meer, Donau und Ostsee sowie der Karpathen - zu fördern;
- grenzübergreifende Projekte für die Förderung und Stärkung von Toleranz, Solidarität, Vertrauen, Verständnis und gutnachbarschaftlichen Beziehungen mithilfe seines Programms vertrauensbildender Massnahmen zu unterstützen;
Die Teilnehmer, hinsichtlich Südosteuropas:
- sind der Meinung, dass die grenzüberschreitende und interterritoriale Zusammenarbeit ein wesentliches Element des Stabilitätspakts für Südosteuropa darstellt, denn, wie die Staats- und Regierungschefs des Europarats an ihrem Wiener Gipfeltreffen 1993 erklärten, braucht ein tolerantes und prosperierendes Europa auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;
- begrüssen die Tatsache, dass der Vorschlag des Europarats, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Arbeitsplan Nr. 1 aufzunehmen, angenommen worden ist und der Europarat dafür wie auch für andere Sektoren, etwa die Gemeindedemokratie oder die Menschenrechte, die führende Organisation sein wird;
- sind der Ansicht, dass sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Südosteuropa nicht nur auf bilateralem Wege entwickeln dürfe sondern unter den diesen Teil Europas bildenden Ländern multilateral angegangen werden müsse;
- halten es daher für angebracht, im Rahmen des Stabilitätspakts Verhandlungen hinsichtlich der Ausarbeitung eines multilateralen Übereinkommens der südosteuropäischen Länder über die grenzüberschreitende und interterritoriale Zusammenarbeit ihrer lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufzunehmen;
Die Teilnehmer, im übrigen:
- nehmen die Einladung zur Kenntnis, eine nächste Zusammenkunft betreffend grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Edirne (Türkei) abzuhalten.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 24. Mai 2000 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 25. Mai (siehe Dok. CPR (7) 6, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch Herrn V. Coifan, Berichterstatter).