Entschliessung 95 (2000)1 betreffend das Wahlverfahren für den/die geschäftsführende(n) Direktor/Direktorin des KGRE

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag des Präsidiums,

1. In Anbetracht der Empfehlung 56 (1999) betreffend die statutarische Verstärkung und Revision der Charta des Kongresses,

2. In Anbetracht der Empfehlung 1409 (1999) und der Entschliessung 1188 (1999) der Parlamentarischen Versammlung betreffend allfällige Änderungen und die Aktualisierung der Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas,

3. In Anbetracht des Berichtes des Komitees der Weisen (November 1998) und insbesondere des Absatzes 53,

4. Gestützt auf die am 15. März 2000 durch die Delegierten der Minister erfolgte Annahme der Statutarischen Entschliessung (2000) 1 betreffend den KGRE sowie der Charta des KGRE und hierin insbesondere des Artikels 15,

nimmt das Wahlverfahren für den/die Geschäftsführend(n) Direktor/in des KGRE, so wie es in Anhang I figuriert, an.

ANHANG

Wahlverfahren
für den/die Geschäftsführende(n) Direktor/in des KGRE

1. Stellenausschreibung

2. Bewerbungen

3. Vorgängige Prüfung der Bewerbungen

4. Wahlvorschläge

5. Verfahren im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas

6. Amtsdauer

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 25. Mai 2000 (siehe Dok. CG (7) 9, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch Herrn A. Chénard, Berichterstatter).