Entschliessung 144 (2002)1 betreffend Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis - Bilanz und Perspektiven der Konferenzen der Präsidenten der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis in Barcelona (2000) und in Lüttich (2001)

Der Kongress,

1. Überzeugt von der Wichtigkeit des Phänomens der Regionalisierung in Europa;

2. Dem Subsidiaritätsprinzip verbunden, so wie dieses zum ersten Mal mit Artikel 4, Abschnitt 3, der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in ein internationales Rechtsdokument aufgenommen worden ist;

3. Eingedenk der besonderen Lage der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis in Europa, deren Kompetenzen sehr oft durch Rechtshandlungen der europäischen Institutionen betroffen werden;

4. Bekräftigt, dass diese besondere Lage in keiner Weise der notwendigen Solidarität sämtlicher europäischer Regionen untereinander entgegensteht, so, wie sich diese auch regelmässig der Kammer der Regionen bestätigt;

5. Im Bewusstsein der Bedeutung der seit 1999 durch die Arbeitsgruppe "Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis" unter dem Vorsitz von Llibert Cuatrecasas geleisteten Arbeit;

6. Dankt dem Präsidenten der Generalitat von Katalonien und dem Ministerpräsidenten der Region Wallonien sowie dem belgischen Präsidium der Europäischen Union für ihren wesentlichen Beitrag zum Erfolg der beiden ersten Konferenzen der Präsidenten der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis, die im November 2000 in Barcelona und im November 2001 in Lüttich stattfanden;

7. Schliesst sich den Schlussfolgerungen dieser beiden Konferenzen an, deren Text der Empfehlung .... angefügt ist;

8. Dankt der Region Toskana und dem Land Salzburg für ihre Einladungen, die nächsten Konferenzen der Präsidenten der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis 2002 und 2003 in diesen Regionen abzuhalten;

9. Dankt den Behörden der Russischen Föderation für die Erlaubnis, im April 2002 in St.Petersburg eine Konferenz über die Kompetenzenverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in Russland durchzuführen;

10. Dankt den Behörden von Tatarstan für die Einladung, im Jahre 2003 eine Konferenz über die Probleme der föderierten Einheiten durchzuführen;

11. Nimmt mit Interesse die Tätigkeiten von UniDem (Universität-Demokratie) betreffend die Rolle von Verfassungsgerichten bei der Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen Zentralstaat und Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis zur Kenntnis;

12. In Anbetracht des Mandats der Arbeitsgrupppe "Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis";

13. In Anbetracht des durch Herrn Llibert Cuatrecasas der Kammer der Regionen anlässlich der 9. Tagung des Kongresses vorgelegten Berichts [CPR(9)5 Partie II];
14. Beauftragt sein Präsidium, das Mandat seiner Arbeitsgruppe "Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis" bis zu seiner 11. Tagung (2004) zu verlängern:

a. um die Mitarbeit und Präsenz des Kongresses bei den beiden nächsten Konferenzen der Präsidenten der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis (vorgesehen in der Toskana 2002 und in Salzburg 2003) sicherzustellen und die Beiträge des Kongresses zu diesen Konferenzen vorzubereiten;

b. um die Vorbereitung der von den Behörden von Tatarstan vorgeschlagenen Konferenz über die Entwicklung der föderierten Einheiten Russlands (2003) zu verfolgen;

c. um eine Verbindung mit den Arbeiten der Gruppe "UNIDEM" (Universität-Demokratie) und der Kommission von Venedig betreffend die Rolle von Verfassungsgerichten bei der Lösung von Konflikten zwischen Zentralstaat und Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis herzustellen;

d. um der Kammer der Regionen im Jahr 2004 einen neuen Bericht über die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis vorlegen zu können;

15. Ersucht insbesondere darum, dass das Mandat der Gruppe eine Verbindung mit dem Institutionellen Ausschuss der Kammer der Regionen und insbeondere die Anwesenheit von drei Mitgliedern dieses Ausschusses innerhalb der Arbeitsgruppe sowie die Teilnahme von Vertretern Bosnien-Herzegowinas sowie des Sondergastes Bundesrepublik Jugoslawien einschliesst.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 5. Juni 2002 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 6. Juni 2002 (siehe Dok. CPR (9) 5, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Herrn L. Cuatrecasas, Berichterstatter)