Entschliessung 68 (1998)1 betreffend kommunale und regionale Demokratie in der Ukraine

Der Kongress,

1. Gestützt auf den durch die Berichterstatter Herrn Chénard (Kammer der Gemeinden) und Herrn Bodfish (Kammer der Regionen) vorgelegten Bericht über kommunale und regionale Demokratie in der Ukraine;

2. Die in dem Bericht und in der ihn begleitenden Empfehlung Nr 48 (1998) enthaltenen Vorschläge begrüssend;

Ersucht das Präsidium

3. Die in der Reform der Gemeinde- und Regionaldemokratie in der Ukraine erzielten Fortschritte aufmerksam zu verfolgen;

4. Informationen über die gegenwärtige Lage in Odessa einzuholen und nötigenfalls seine Berichterstattergruppe um einen Besuch der Stadt in naher Zukunft zu bitten;

5. Zu überwachen, in welchem Ausmass die in der Empfehlung Nr 48 (1998) enthaltenen Vorschläge umgesetzt werden;

6. Alle zur Förderung der Umsetzung der obengenannten Empfehlung notwendig erscheinenden Massnahmen - wie z.B. die Organisation eines Seminars/von Seminarien in der Ukraine mit den dortigen Behörden; die Organisation weiterer Informationsreisen; die Ausarbeitung eines Berichts über die Fortschritte - zu ergreifen;

7. Einen ranghohen Vertreter der ukrainischen Regierung einzuladen, der Plenartagung des Kongresses 1999 beizuwohnen und mündlich Bericht zu erstatten über die dann herrschende Lage der kommunalen und regionalen Demokratie in der Ukraine und über das Ausmass, in welchem den in der Empfehlung Nr 48 (1998) enthaltenen Vorschlägen gefolgt worden ist.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 27. Mai 1998, und Annahme durch den Kongress am 28. Mai 1998, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (5) 6, Entschliessungsentwurf vorgelegt von Herren A. CHENARD und K. BODFISH, Berichterstatter)