Entschliessung 66 (1998)1 betreffend die Situation der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung in der Republik Bulgarien

Der Kongress,

1. Nach Prüfung des von den Berichterstattern, Herrn DE SABBATA (Kammer der Gemeinden) und Herrn CUATRECASAS (Kammer der Regionen), über die Lage der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung in der Republik Bulgarien vorgelegten Berichts;

2. Nach Annahme der in diesem Bericht und der angehängten Empfehlung n° 45 (1998) enthaltenen Vorschläge;

beschliesst,

3. die Arbeitsgruppen über Gemeindedemokratie und über Regionalisierung zu bitten, die Umsetzung der in der Empfehlung enthaltenen Vorschläge durch die bulgarischen Behörden zu verfolgen;

4. auf eventuelle Anfragen der bulgarischen Behörden im Hinblick auf eine Erleichterung der Einrichtung einer Ebene regionaler Selbstverwaltung in Bulgarien wenn irgend möglich positiv einzugehen;

5. die Kammer der Regionen zu bitten:

- jede Initiative hinsichtlich der Einrichtung regionaler Strukturen aufmerksam zu beobachten und

- in Zusammenarbeit mit interessierten nationalen Gemeinde- und Regionalverbänden die Erforschung neuer und wirksamerer Formen interregionaler Partnerschaft zwischen den übrigen europäischen Staaten und Bulgarien zu fördern.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 29. Mai 1998, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (5) 3, Entschliessungsentwurf vorgelegt von Herren G. DE SABBATA und L. CUATRECASAS, Berichterstatter)