Entschliessung 142 (2002)1 betreffend die Regionaldemokratie in Ungarn

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Gestützt auf seine Entschliessung 31 (1996) betreffend die durch den Kongress zu befolgenden Grundsätze bei der Erarbeitung von Berichten über die Lage der kommunalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedländern des Europarats und den sich um eine Mitgliedschaft bei diesem bewerbenden Ländern;

2. Nach der aufgrund des von Herrn Jan Olbrycht (Polen) ausgearbeiteten Berichts vorgenommenen Prüfung der gegenwärtigen Lage der Regionaldemokratie in Ungarn;

3. Fordert das Präsidium sowie den Institutionellen Ausschuss der Kammer der Regionen auf:

a. die Entwicklung der Regionalisierung in Ungarn aufmerksam zu verfolgen;

b. den ungarischen Behörden ihre Unterstützung zu gewähren, sodass diese aus dem Fachwissen des Kongresses und den Erfahrungen anderer europäischer Staaten auf dem Gebiet der Regionaldemokratie Nutzen ziehen können;

c. zu gegebener Zeit eine erneute Prüfung der regionalen Selbstverwaltung in Ungarn vorzunehmen und dann gegebenenfalls eine neue Stellungnahme auszuarbeiten.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 4. Juni 2002 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 6. Juni 2002 (siehe Dok. CPR (9) 2, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Herrn J. Olbrycht, Berichterstatter)