Entschliessung 62 (1998)1 betreffend den Entwurf einer europäischen Landschaftskonvention
Der Kongress,
1. Mit Bezug auf seine Empfehlung Nr. 40 (1998) betreffend den Entwurf einer Europäischen Landschaftskonvention;
2. Beauftragt sein Präsidium, die Arbeitsgruppe betreffend die "Europäische Landschaftskonvention" mit ihren Beratern beizubehalten und ihr folgenden Auftrag zu geben:
a. den Kongress in dem/den durch das Ministerkomitee mit der Prüfung des Konventionsentwurfs beauftragten zwischenstaatlichen Ausschuss/Ausschüssen zu vertreten und sich an den kommenden Verhandlungen insbesondere über die Festlegung der Monitoring-Verfahren und der Verfahren zur Umsetzung der Konvention zu beteiligen im Hinblick auf die Mitwirkung des Kongresses an diesen Verfahren;
b. Die Ausarbeitung einer multimedialen CD-Rom zu begleiten, auf welche die Prinzipien des den Anhang zu der unter (1), oben, erwähnten Empfehlung bildenden Konventionsentwurfs in informatisierter Form übertragen werden;
c. zusammenzukommen, falls die unter (a) und (b), oben, erwähnten Aufgaben dies nötig erscheinen lassen.
1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 27. Mai 1998, 2. Sitzung (siehe Dok. CG (5) 8, Entschliessungsentwurf vorgelegt von Herrn François PAOUR, im Namen von Herrn Pierre HITIER, Berichterstatter)