Entschliessung 134 (2002)1 betreffend das individuelle Wahlrecht der Frauen: eine Forderung der Demokratie

Der Kongress

1. Erinnert an seine Arbeiten zur Förderung der Beteiligung der Frauen in den Gemeinden und Regionen und insbesondere an den Bericht von Patrizia Dini sowie an die Entschliessung 85 (1999) und die Empfehlung 68 (1999) betreffend die Beteiligung der Frauen am politischen Leben der europäischen Regionen;

2. Nimmt Bezug auf die Schlussfolgerungen der Berichte von den Wahlbeobachtungen der Parlamentarischen Versammlung, des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas und der OSZE aus den letzten Jahren, worin die Praxis der Familienwahl in etwa fünfzehn europäischen Staaten zu Tage getreten ist;

3. Erinnert daran, dass Partnerschaften zwischen europäischen Gemeinden bzw. Regionen auch zur Annäherung von Frauen aus unterschiedlichen Gemeinschaften und somit dazu führen können, dass diese ihre Erfahrungen mit Wahlverfahren vergleichen und sich in informeller Weise einsetzen können für die Sensibilisierung für die Rechte der Frauen als Teil ihrer Bürgerrechte;

4. Hebt die Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Unterstützung örtlicher Initiativen zur Förderung der Frauenbeteiligung am öffentlichen und politischen Leben hervor;

5. Fordert die Gemeinden und Regionen auf,

a. Partnerschaften zwischen den Gemeinden bzw. Regionen der Mitgliedstaaten als eines der möglichen Mittel für die Unterstützung bester demokratischer Wahlpraktiken zu fördern;

b. die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen zur Förderung der Frauenbildung und für die Ausübung ihrer Grundrechte einschliesslich des individuellen Wahlrechts zu unterstützen;

c. mithilfe der gedruckten oder der audiovisuellen Medien oder durch die Organisation von Seminarien oder öffentlichen Kampagnen die Sensibilisierung für die politische und bürgerliche Gleichberechtigung zu betreiben und gute Wahlpraktiken zu fördern. Solche Programme sollen nach dem Vorbild der durch die Aktionsgruppe für die Gleichberechtigung der Geschlechter des Stabilitätspakts ausgearbeiteten Kampagnen sexistische Einstellungen und Verhaltensweisen bekämpfen;

6. Fordert das Präsidium des Kongresses auf,

a. die weitere Verfolgung dieser Bemühungen und insbesondere die Organisation von Seminarien im Rahmen von vor den Wahlen laufenden Sensibilisierungskampagnen anzuregen, welche den Vertretern von Wahlkommissionen, von demokratiefördernden Organisationen sowie von Nichtregierungsorganisationen für Frauen Gelegenheit zum Gedankenaustausch bieten;

b. insbesondere bei Wahlbeobachtungsmissionen ein Augenmerk auf die Praxis der Familienwahl zu richten und auf die Unzulässigkeit dieser Praxis in einer Demokratie hinzuweisen;

c. sein Handbuch für die Wahlbeobachtung auf neuesten Stand zu bringen und bei Wahlbeobachtungsmissionen besondere Aufmerksamkeit auf die etwaige Praxis der Familienwahl zu richten;

7. Fordert die Nichtregierungsorganisationen auf,

a. ihre Aktivitäten als pressure group für politische Gleichberechtigung unter besonderer Betonung der Gleichberechtigung der Frauen im Wahlprozess zu entwickeln;

b. vor allem in Männerorganisationen den Wissensstand über die Wichtigkeit der Frauenbeteiligung am öffentlichen Leben und an den Wahlen zu heben;

c. Aktivitäts- und Erziehungsprogramme einzurichten und/oder auszubauen, welche die Frauen über ihre bürgerlichen und politischen Rechte informieren, beispielsweise nach dem Vorbild des Entwicklungsprogramms für die staatsbürgerlichen Seiten aktiver Frauen vonseiten der Aktionsgruppe für die Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender Task Force) des Stabilitätspakts;

d. sich an der Wahlbeobachtung in den Gemeinden zu beteiligen, um das Ausmass der Beteiligung von Frauen festzustellen und der Wahlkommission einen Bericht über die Modalitäten der Frauenbeteiligung darüber vorzulegen, wie frei und geheim die Wahlen durch die Frauen tatsächlich waren.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 6. Juni 2002, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (9) 7, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Frau D. Bunyan, Berichterstatterin)