Entschliessung 153 (2003)1 betreffend Beschäftigung und empfindliche Gruppen

Der Kongress

1. Hat den durch Frau Luisa Laurelli (Italien) und Frau Cigdem Mercan (Türkei), Berichterstatterinnen der Kammer der Regionen, der gegenwärtigen Tagung vorgelegten Bericht über "Beschäftigung und empfindliche Gruppen: die Rolle der Gemeinden und Regionen" geprüft, worin drei Kategorien empfindlicher Gruppen unterschieden werden: Behinderte; ehemals arbeitslose Unternehmensgründer; Einwanderer und ethnische Minderheiten;

2. Ruft in Erinnerung, dass der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) an seiner fünften Tagung die Entschliessung 72 (1998) und die Empfehlung 52 (1998) betreffend "Regionen und Beschäftigung: ein Beitrag zur sozialen Kohäsion in Europa" angenommen hat, welche begleitet waren von dem durch Herrn Van Cauwenberghe vorgelegten Bericht über "eine aktive Politik der Regionen im Bereich der Beschäftigung und der sozio-ökonomischen Entwicklung"; und dass sodann in der 6. Tagung des KGRE die Entschliessung 81 (1999) und die Empfehlung 62 (1999) betreffend "Gemeinden und Beschäftigungsfähigkeit" angenommen wurden;

3. Erinnert an die Erklärung von Malta betreffend den Zugang zu den Sozialrechten, die anlässlich der am 14. und 15. November 2002 in Sant Julians, Malta, durchgeführten Konferenz über den Zugang zu den Sozialrechten und danach durch das Ministerkomitee an dessen 825. Zusammenkunft vom 22. Januar 2003 angenommen wurde und worin die Regierungen sowie die übrigen politischen, sozialen und berufsständischen Partner aufgefordert werden, Politiken auszuarbeiten und einzuleiten, welche den Zugang zu den Sozialrechten fördern, dies unter anderem durch eine aktive Bekämpfung der Diskriminierung von Nutzern und mit besonderem Augenmerk auf empfindliche Nutzergruppen;

4. Fordert die Regionen auf, sich weiterhin als Förderer zu betätigen, die bei der Annahme und Umsetzung der Politiken für den Zugang empfindlicher Gruppen zu Beschäftigung für eine Verbindung zwischen gesamtstaatlicher und lokaler Dimension sorgen, indem sie:

a. die gesetzlichen Hindernisse beseitigen, welche die Kommunikation und die vertikale Koordination behindern;

b. Initiativen für die Eingliederung der empfindlichsten Gruppen (Behinderte, Langzeitarbeitslose mit Wunsch nach einer unabhängigen Beschäftigung, Einwanderer und ethnische Minderheiten) unterstützen;

c. Strategien und Massnahmen begünstigen, die dazu angetan sind, territoriale Ungleichgewichte zu vermeiden;

d. den Gemeinden genügend Mittel zu gewährleisten, sodass diese ihre Planungen und Verpflichtungen langfristig gestalten können;

e. Koordinationsprozesse zwischen den beteiligten Akteuren begünstigen und unterstützen;

f. Qualitätsstandards und Evaluationsmuster ausarbeiten und anwenden, welche zur Bedingung für den Erhalt von Mitteln jeglicher Art werden;
g. Systeme ausarbeiten und fördern, die einen Informationsfluss von unten nach oben ermöglichen;

h. unabhängige Beobachtungsstellen für die Überwachung der Anwendung der Massnahmen einrichten;

5. Fordert die Gemeinden auf, empfindliche Gruppen hinsichtlich des Zugangs zu Beschäftigung vermehrt zu unterstützen, indem sie:

a. die empfindlichen Gruppen besser kennen lernen und Massnahmen ausarbeiten, die ihren Bedürfnissen entsprechen;

b. ein soziales Engagement bei allen Akteuren wecken und wachhalten, denn Partizipation ist ein wesentliches Instrument der Koordination im Rahmen von Gebietskörperschaften;

c. den Dialog zwischen heiklen Gruppen und deren Organisationen fördern und erleichtern;

d. gemeinsame Planungsmechanismen anwenden;

e. Ziele stecken und Aktivitäten einleiten;

f. die Bedürfnisse Forderungen empfindlicher Gruppen und ihrer Organisationen an die regionalen und gesamtstaatlichen Stellen weiterleiten;

g. Initiativen zugunsten der empfindlichsten Gruppen und die Teilnahme dieser Gruppen sowie ihrer Organisationen an diesen unterstützen;

h. Bestrebungen innerhalb empfindlicher Gruppen, Selbsthilfeorgane einzurichten - vor allem von solchen Gruppen, denen dies besonders fern zu liegen pflegt - fördern und unterstützen;

i. den Zugang zu konkreten Massnahmen und Programmen erleichtern, indem sie entsprechende Beschlüsse besser bekanntmachen und die Bedingungen und Verfahren vereinfachen;

j. Kontroll- und Evaluationssysteme unter Bezugnahme auf die übergreifenden Ziele und nicht auf diejenigen der einzelnen Organisationen festlegen;

k. transparente Evaluationssysteme ausarbeiten, deren sich die Leistungsempfänger dann auch bedienen;

l. die Merkmale von positiv verlaufenen Aktionen verbreiten und austauschen;

6. Fordert den Ausschuss für soziale Kohäsion auf,

a. die Untersuchung der Probleme von Gemeinden und Regionen hinsichtlich der Förderung des Zuganges zu den Sozialrechten - und nicht nur zu Beschäftigung - für empfindliche Gruppen fortzusetzen;

b. sich vorerst auf die Probleme der Einwanderer und Flüchtlinge, insbesondere in den schwierigsten Gebieten wie dem Mittelmeerbecken, zu konzentrieren, da diese Thematik in direkter Beziehung steht zu dem in Ausarbeitung befindlichen Bericht über Migrationsströme und soziale Kohäsion: die diesbezügliche Rolle der Gemeinden und Regionen;

c. die breitestmögliche Bekanntmachung der Ergebnisse aus dem Bericht "Beschäftigung und empfindliche Gruppen: die Rolle der Gemeinden und Regionen" sowie der auf ihn gestützten Empfehlung und der vorliegenden Entschliessung sicherzustellen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 22. Mai 2003, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (10) 7, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch Frau L. Laurelli und Frau C. Mercan, Berichterstatterinnen)