DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Entschließung 216 (2006)1

über die Beobachtung der Gemeinde- und Regionalwahlen in der Ukraine

am 26. März 2006

(1) Diskussion und Annahme durch den Kongress am 1. Juni 2006, 3. Sitzung (siehe Dok. CG(13)10, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch D. Lloyd-Williams (Vereinigtes Königreich, R, ILDG), Berichterstatter).


Der Kongress,

1. Unter Bezug auf:

a. die Statutarische Entschließung des Ministerkomitees (2000) 1 über den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates;

b. die in der Europäischen Charta für kommunale Selbstverwaltung festgelegten Prinzipien;

c. seine Empfehlung 192 (2006) über die Gemeinde- und Regionalwahlen am 26. März 2006 in der Ukraine;

d. seine Empfehlungen 48 (1998) und 102 (2001) über die Lage der Gemeinde- und Regionaldemokratie in der Ukraine;

e. die Berichte CG/BUR (4) 132 rev. CG/Bur (8) 164 über die Gemeinde- und Regionalwahlen in der Ukraine 1998 und 2002, die das Präsidium des Kongresses verabschiedete;

f. die Entschließungen 68 (1998) und 123 (2001) über die Lage der Gemeinde- und Regionaldemokratie in der Ukraine;

g. die Schlussfolgerungen des Runden Tisches über die Gemeinde- und Regionalwahlen am 26. März 2006 in der Ukraine;

2. Begrüßt:

a. den Fortschritt der ukrainischen Behörden bei der Durchführung der Wahlen im Einklang mit den internationalen Wahlnormen, Prinzipien und Werten;

b. die Entscheidung des Verkhovna Rada (Ukrainisches Parlament) Anfang April 2006, Bestimmung 7, Artikel 30 des Gesetzes über den Status der Abgeordneten des Gemeinderates der Ukraine zurückzunehmen, der es ermöglichte, dass Strafverfahren gegen Gemeinderatsmitglieder nur auf Beschluss des jeweiligen Rates durchgeführt werden konnten und daher den Gemeinderatsmitgliedern umfassende Immunität vor strafrechtlichen und administrativen Ermittlungen garantierte. Dies stellt nach Ansicht des Kongresses eine Bedrohung für die Gemeindedemokratie dar;

c. die Durchführung eines Runden Tisches über die Gemeinde- und Regionalwahlen am 26. März 2006 in der Ukraine, der die nötigen Informationen für die Einschätzung des Umfeldes in der Ukraine vor der Wahl, die Vorbereitung der Wahlbeobachtungsmission und die Ausarbeitung des Kooperationsprogramms mit der Ukraine gab;

3. Entschlossen, die Fortschritte der ukrainischen Behörden bei der Umsetzung der Empfehlungen, die in der Empfehlung 192 (2006) an die ukrainischen Behörden gerichtet wurden, zu verfolgen, fordert:

a. den Institutionellen Ausschuss auf, sobald wie möglich, einen dritten Monitoringbericht über die Gemeinde- und Regionaldemokratie in der Ukraine zu erstellen;

b. das Präsidium des Kongresses auf, im Hinblick auf künftige Wahlbeobachtungsmissionen die Organisation einer Vorbereitungsveranstaltung wie einen Runden Tisch über Gemeinde- und Regionalwahlen in der Ukraine zu erwägen;

c. das Präsidium des Kongresses auf, aufmerksam die Maßnahmen der ukrainischen Behörden bei der Erwägung und Umsetzung der Empfehlungen des Kongresses zu verfolgen, die in Empfehlung 192 (2006) dargelegt sind und den Dialog mit den ukrainischen Behörden hierzu zu stärken;

d. das Präsidium des Kongress auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die ukrainischen Behörden auf dem Weg zu diesem Ziel zu unterstützen.