DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Entschließung 213 (2006)1

über

Abfallwirtschaft und Standortwahl der Deponien

auf lokaler und regionaler Ebene

(1) Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2006, 2. Sitzung (siehe Dok. CG(13)7, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch J. Borg (Malta, R, EVP/CD) und V. Prignachi (Italien, L, EVP/CD), Berichterstatter).


1. Der Kongress ist der Auffassung, dass die optimale Abfallwirtschaft und die Abfallvermeidung in den kommenden Jahren eine der größten Herausforderungen für die kommunalen, regionalen und nationalen Behörden sein werden. Die erzeugte Abfallmenge ist parallel zu der europäischen Wirtschaft angestiegen und in den nächsten 20 Jahren wird sich die erzeugte Abfallmenge verdoppeln;

2. In Europa wird der Großteil der Siedlungsabfälle in Deponien gebracht und nur ein sehr kleiner Teil wird selektiv eingesammelt oder wiederverwertet. In einigen Mitgliedstaaten haben die bestehenden Deponien ihre maximale Kapazität bereits erreicht und die Gemeinden und Regionen stehen vor der objektiven und subjektiven Schwierigkeit, neue Deponien für die Siedlungsabfälle bereitzustellen, während die Bevölkerung nach dem berühmten Satz „NIMBY“ (Not in my backyard) argumentiert;

3. Die Gemeinden werden mit vielen Risiken und Einschränkungen bei der Standortwahl der Deponien konfrontiert: Volksgesundheit, wirtschaftliche und ökologische Probleme, die die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers betreffen, Toxizitätsrisiken für Pflanzen, Lärmbelästigung, Zerstörung der Landschaft, Zerstörung der Lebensräume, Zerstörung archäologischer Stätten, Probleme bei Gebieten in der Nähe der Deponien, darunter insbesondere Wertminderung. Dies betrifft nicht nur die Eigentümer, Anwohner oder andere Nutzer des Terrains in der Nähe der Deponien, sondern die Bevölkerung als Ganzes;

4. Der Kongress ist der Auffassung, dass die selektive Sammlung und die Wiederverwertung ein vorrangiges Ziel für die Gemeinden und Regionen und alle Akteure der Abfallwirtschaft sein sollte. Eine optimale Strategie der Abfallwirtschaft muss die Verringerung der Produktion, die Verringerung ihrer gefährlichen Komponenten und die richtige Handhabung der Reststoffe umfassen. In diesem Zusammenhang sollte auf innovative Erfahrungen und neue Technologien bei der Umsetzung einer optimalen Abfallwirtschaft zurückgegriffen werden;

5. Der Kongress steht voll und ganz hinter dem Prinzip des sauberen Verbrauchs, als ein Schlüsselelement der nachhaltigen Entwicklung, das eine Präventivstrategie für die Lebensdauer eines Produktes beinhaltet, d.h. Planung, Herstellung, Verwendung und Beseitigung;

6. Aus diesen Gründen fordert der Kongress die Gemeinden und Regionen auf:

a. Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der selektiven Sammlung der Abfälle in den Haushalten zu ergreifen und die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, dass die Abfälle als „verschwendete“ Rohstoffe zu sehen sind;

b. Instrumente für Unternehmen einzurichten, die nicht nur schlechte Praktiken bei der Abfallerzeugung sanktionieren, sondern auch nützliche Praktiken, d.h. die Vermeidung und Minimierung der Erzeugung, Wiederverwertung, Recycling und Rückgewinnung fördern und belohnen sollen;

c. die Kooperation zwischen den kommunalen, regionalen und nationalen Behörden bei der integrierten Abfallwirtschaft und den Deponien zu stärken, denn diese Kooperation erwies sich in mehreren europäischen Staaten als effizient und finanziell von Vorteil;

d. bezüglich des Standortes der Deponien dafür zu sorgen, dass alle technisch zu rechtfertigenden und machbaren Projekte ausreichende finanzielle Garantien erhalten, um die Verschmutzung des Grundwassers zu vermeiden und soweit wie möglich „Pufferzonen“ zwischen der Deponie selbst und den benachbarten Grundstücken vorzusehen und so zu vermeiden, dass diese die benachbarten Gebiete beeinträchtigt;


e. mit Hilfe von Einnahmen aus Abfallgebühren, Entschädigungszahlungen für Personen vorzusehen, die im Einflussgebiet der Deponien angesiedelt sind, damit sie leichter diese Zone verlassen oder vorausgesetzt, sie ist nicht verschmutzend, die negativen Auswirkungen der Deponietätigkeit akzeptieren können ;

f. die Öffentlichkeit mit Hilfe von Bürgerbeiräten stärker in die Entscheidungen über den Standort der Deponien einzubinden, damit ihr Recht auf Information, Transparenz und Kontrolle gewahrt bleibt.