Entschliessung 143 (2002)1 betreffend "Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: ein Einsatz für die demokratische Stabilität in Europa"

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Erinnert an die Aktivitäten des Europarats und des Kongresses zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Südosteuropa;

2. Unterstreicht den Beitrag des Programms der Agenturen der Gemeindedemokratie zur Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Südosteuropa, welche die Gemeinde- und Regionalverwaltungen sowie die Vertreter der Zivilgesellschaft und der sozio-ökonomischen Welt voll miteinbezieht;

3. Erinnert an die durch den Kongress im Jahre 2000 angenommene Entschliessung 104 betreffend demokratische Stabilität durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa;

4. Erinnert an das durch sein Präsidium im Mai 2000 dem Ausschuss für soziale Kohäsion in der Kammer der Regionen übertragene Mandat zur Handhabung des Bereichs der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Kongress;

5. Stellt fest, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch andere Ausschüsse wie den Ausschuss für Kultur und Erziehung (Bericht über die grenzübergreifenden Medien), den Institutionellen Ausschuss (Konferenz über gutes grenzüberschreitendes Handeln, zusammen mit dem Ausschuss der Regionen) oder den Ausschuss für soziale Kohäsion der Kammer der Gemeinden (Konferenz über die grenzübergreifende Unsicherheit) interessiert;

6. Berücksichtigt die Aktionen vonseiten der Arbeitsgemeinschaft europäischer Grenzregionen und der Versammlung der Regionen Europas;

7. Fordert das Präsidium des Kongresses auf:

a. ein informelles Netz aus Kongressmitgliedern zu bilden, die aus Grenzregionen oder Grenzgemeinden stammen und ihre Erfahrung und ihr Know-how zur Verfügung stellen und für Aktivitäten vonseiten des Europarats herangezogen werden können;

b. allen statutarischen Ausschüssen des Kongresses den Auftrag zu erteilen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu fördern und sich dabei auf das informelle, von einem durch das Präsidium nach Massgabe seiner Fähigkeiten ernannten Generalberichterstatter koordinierte informelle Netz der Kongressmitglieder zu stützen;

c. die Möglichkeit zu prüfen, aus Anlass des 25jährigen Jubiläums des Rahmenübereinkommens von Madrid im Jahre 2005 eine Konferenz über die Bilanz und die Perspektiven der Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa unter Beiziehung der Parlamentarischen Versammlung zu organisieren; bei der Gelegenheit Überlegungen über die Vielfalt der im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit tätigen europäischen Strukturen im Hinblick auf eine verbesserte Zusammenarbeit anzustellen;

d. unterstützt durch das Sekretariat und die Gruppe von Kongressabgeordneten aus Südosteuropa die Ausarbeitung und Umsetzung des multilateralen Abkommens unter den Staaten der Region betreffend die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Südosteuropa zu fördern;

e. seine Zusammenarbeit mit den hierfür zuständigen zivilgesellschaftlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen - wie der Arbeitsgemeinschaft europäischer Grenzregionen (AGEG), der Versammlung der Regionen Europas und dem Verbindungskomitee der NROs mit beratendem Status beim Europarat - zu verstärken;

8. Fordert die Gemeinden und Regionen Europas auf:

a. die Wichtigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für die Entwicklung freundnachbarlicher Beziehungen und die Konfliktverhütung anzuerkennen;

b. sich einzubringen in Partnerschaftsaktionen, um die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa über den Weg der finanziellen Unterstützung, des Erfahrungsaustauschs oder des Transfers von Know-how zu unterstützen;

c. die Tätigkeit der Agenturen der Gemeindedemokratie in den südosteuropäischen Grenzgebieten zu unterstützen;

9. Fordert die Arbeitsgemeinschaft europäischer Grenzregionen und die Versammlung der Regionen Europas auf:

a. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch das Einführen von Partnerschaften zwischen europäischen Gemeinden bzw. zwischen Regionen, bzw. zwischen Euroregionen, zu fördern;

b. in diesem Rahmen die Schaffung eines Netzes der Euroregionen in Europa zu fördern, das ein Gesprächspartner für die Europäische Union sowie für den Europarat sein könnte.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 4. Juni 2002 and Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 6. Juni 2002 (siehe Dok. CPR (9) 3, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Herrn Tschudi, Berichterstatter)