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Ref. DC 052(2018)

Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Rekordzahl von Rechtssachen 2017 abgeschlossen – Herausforderungen bleiben

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Straßburg, 4. April 2018 - Das für die Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zuständige Ministerkomitee hat im vergangenen Jahr eine Rekordzahl von 3 691 Rechtssachen abgeschlossen, was zu einer 24-prozentigen Abnahme der Gesamtzahl der anhängigen Sachen führte.

Ende 2017 waren noch 7 584 Sachen anhängig, im Vergleich zu den rund 11 000 Rechtssachen in den drei vorherigen Jahren. 1 379 der zum Ende des vergangenen Jahres anhängigen Sachen waren Präzedenzfälle – ein Zeichen für umfangreiche strukturelle Probleme – die übrigen Sachen waren in erster Linie wiederkehrende Rechtssachen.

Dies sind einige der wichtigsten Erkenntnisse des Jahresberichts 2017 des Ministerkomitees über die Überwachung der Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Dem Bericht zufolge trugen die laufenden Reformen, die Verbesserung der Zusammenarbeit mit einzelstaatlichen Behörden und die Änderungen der Richtlinien für den Abschluss von Rechtssachen im Jahr 2017 zu dieser hohen Zahl von Abschlüssen bei.

Bedeutender Fortschritt wurde in vielen Ländern auch bei der Behebung langjähriger Probleme verzeichnet – einschließlich der Probleme im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Polizei und der Sicherheitskräfte, der Effizienz der Justiz und der schlechten Haftbedingungen.

Dennoch bestehen nach wir vor große Herausforderungen. Es gilt sicherzustellen, dass die Reformen zügig und effizient umgesetzt werden, damit Beschwerdeführer rasch Regress erhalten und wiederkehrende Rechtssachen vermieden werden. Auch werden dem Komitee ständig neue komplexe Probleme vorgelegt, wie beispielsweise solcherlei im Zusammenhang mit ungelösten Konfliktzonen in Europa.

Anmerkungen

-          Die Mitgliedsstaaten des Europarats sind verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang mit Artikel 46 Menschenrechtskonvention durchzuführen. Dieser Prozess wird vom Ministerkomitee überwacht, welches regelmäßig zusammenkommt, um den Fortschritt bei ausstehenden Sachen zu prüfen.

-          Der Jahresbericht liefert einen Überblick über neue Tendenzen im Durchführungsprozess, sowie über zahlreiche Beispiele für Reformen und landesspezifische Daten über die Anzahl neuer, anhängiger und abgeschlossener Rechtssachen.

Weitere Informationen

Video über das Überwachungsverfahren

Länder-Factsheets

Website der Abteilung für die Durchführung von Urteilen

Kontakt: Andrew Cutting, Sprecher/Medienreferent, Tel. +32 485 217 202