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Ref. DC 024(2018)

Handel mit menschlichen Organen: Europaratskonvention tritt in Kraft

Generalsekretär ruft Staaten zum Vertragsbeitritt auf

Straßburg, 01.03.2018 – Das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen ist heute in den ersten fünf Staaten in Kraft getreten, die es bisher ratifiziert haben: Albanien, Malta, der Republik Moldau, Norwegen und der Tschechischen Republik.

Das Übereinkommen – der erste internationale Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung des Handels mit menschlichen Organen – wurde von weiteren siebzehn Staaten unterzeichnet, die es noch nicht ratifiziert haben: Armenien, Belgien, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Polen, Portugal, der Russischen Föderation, der Schweiz, Spanien, der Türkei, der Ukraine und dem Vereinigten Königreich.

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, begrüßte das Inkrafttreten des Übereinkommens und rief die Staaten dazu auf, ihm unverzüglich beizutreten.

„Das schmutzige Geschäft des Handels mit menschlichen Organen verursacht schwere Menschenrechtsverletzungen, denen wir vorbeugen und die wir energisch bekämpfen müssen. Diese Straftaten werden häufig von organisierten kriminellen Gruppen begangen und haben eine multinationale Dimension. Die Regierungen sollten rasch Maßnahmen ergreifen und wirksam zusammenarbeiten, indem sie sich den Rechtsrahmen zunutze machen, den das Übereinkommen bietet“, erklärte Generalsekretär Jagland.

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Das Übereinkommen gegen den Handel mit menschlichen Organen wurde am 25. März 2015 in  Santiago de Compostela (Spanien) zur Zeichnung aufgelegt. Es bietet einen umfassenden Rahmen zur  Strafbewehrung des Handels mit menschlichen Organen, zum Schutz der Opfer und zur Strafverfolgung der Täter. Die illegale Entnahme menschlicher Organe von lebenden oder verstorbenen Spendern und deren Verwendung zur Transplantation oder zu anderen Zwecken sowie   weitere diesbezügliche Taten werden zum Straftatbestand erhoben.

Das Übereinkommen sieht auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz nationaler Transplantationssysteme und des gleichberechtigten Zugangs zu Transplantationen vor. Durch die Angleichung der nationalen Gesetzgebung bietet es die Gelegenheit zu einem gemeinsamen Vorgehen auf weltweiter Ebene und legt den Grundstein für grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Der Handel mit menschlichen Organen ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte und die Menschenwürde und eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Er steht oft in Verbindung mit der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, welche die prekäre Lage von Spendern ausnutzt, und tritt auf, wenn Länder nicht in der Lage sind, den Transplantationsbedarf ihrer Patienten zu decken. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation werden jedes Jahr etwa   10 000 illegale Transplantationen durchgeführt.

Kontakt:

Estelle Steiner, Sprecherin/Pressereferentin, Tel.: +33 3 88 41 33 35