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Ref. DC 050(2018)

Europarat verabschiedet neue Empfehlung zu terroristischen Einzeltätern

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Straßburg, 04.04.2018 – Da Europa mit dschihadistischen Rückkehrern und Terroranschlägen von Einzelpersonen („einsamen Wölfen“) konfrontiert ist, empfiehlt der Europarat eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Form des Terrorismus.

In einer heute verabschiedeten Empfehlung überprüft das Ministerkomitee des Europarates Maßnahmen zur Verhütung von Radikalisierung, zur besseren Identifizierung von Personen, die möglicherweise alleine handeln könnten (*), und zur Stärkung der Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich.

Die europäischen Länder werden dringend aufgefordert, ihr rechtliches Arsenal zu konsolidieren und sich dabei auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus und dessen Zusatzprotokoll über ausländische Terrorkämpfer (**) zu stützen, sowie Präventivmaßnahmen zu verabschieden (Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen, Telefon-Hotlines, Schulungen für Strafverfolgungsbehörden und Personal im Bildungs- und Sozialwesen usw.).

Außerdem ist die Entwicklung eines Gegendiskurses im Hinblick auf die terroristische Propaganda erforderlich, bei dem Universitäten, die Zivilgesellschaft und Führungspersonen religiöser und anderer gesellschaftlicher Gruppen eingebunden werden, sowie die Einführung von Programmen zur Deradikalisierung und sozialen Wiedereingliederung.

Zur besseren Aufspürung von radikalisierten Einzelpersonen, die möglicherweise zur Tat schreiten, sollten die Mitgliedsstaaten des Europarates eine Reihe gemeinsamer Indikatoren erarbeiten, Meldesysteme einrichten und den illegalen Waffenhandel bekämpfen.

Die Empfehlung unterstreicht auch die Bedeutung der Mitwirkung der Internetindustrie bei der Bekämpfung von terroristischer Propaganda im Internet.

Schließlich werden die Regierungen nachdrücklich aufgefordert, die internationale Zusammenarbeit zu stärken, darunter beim Austausch von polizeilichen Informationen zu Bewegungen ausländischer terroristischer Kämpfer und bei der gegenseitigen Rechtshilfe in Fällen von Terrorismus.

Kontakt: Estelle Steiner, Sprecherin/Pressesprecherin, Tel.: +33 3 88 41 33 35

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(*) Als „terroristischer Einzeltäter“ wird jede Person bezeichnet, die unabhängig von einer terroristischen Vereinigung oder Gruppe eine terroristische Straftat vorbereitet oder begeht oder durch diese dazu aufgestachelt wird, auch über das Internet.

(**) Das Zusatzprotokoll von 2015 stellt eine Reihe von Handlungen unter Strafe, darunter die Beteiligung an einer zum Zwecke des Terrorismus gebildeten Gruppe oder Vereinigung, die Absolvierung einer terroristischen Ausbildung, die Reise ins Ausland zu terroristischen Zwecken und die Finanzierung oder Organisation derartiger Reisen.