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Ref. DC 059 (2018)

Antifolterkomitee: Inhaftierten in ganz Europa müssen wirksame Beschwerdemechanismen zur Verfügung stehen

Straßburg, 19.04.2018 – Die europäischen Staaten sollten sicherstellen, dass Personen, denen die Freiheit entzogen ist, in Gefängnissen, Polizeirevieren, Abschiebezentren für Migranten und psychiatrischen Einrichtungen Zugang zu wirksamen Beschwerdemechanismen haben.

Dies sei eine wesentliche Schutzvorkehrung gegen Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, so das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) in seinem heute veröffentlichten Jahresbericht.

Im Rahmen seiner Länderbesuche stellte das CPT einige Male fest, dass Beschwerdemechanismen nicht existierten oder grobe Mängel aufwiesen. Zu den Mängeln zählten: die unzureichende Aufklärung der Inhaftierten über Beschwerdestellen und ‑verfahren, unverhältnismäßige Fristen bei der Behandlung von Beschwerden, das Unterlassen einer sorgfältigen Untersuchung der Anschuldigungen von Inhaftierten, fehlende Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit der für die Beschwerdebearbeitung Verantwortlichen und unzulänglicher Schutz gegen Einschüchterung und Repressalien.

„In ganz Europa sollte an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, direkter Zugang zu Beschwerdemechanismen bestehen. Damit das Beschwerdesystem wirksam ist und die Inhaftierten ihm vertrauen, sollten alle Beschwerden rasch, sorgfältig und gemäß einem klaren Verfahren, das die Betroffenen vor möglichen Einschüchterungen und Repressalien schützt, behandelt werden“, erklärte der Vorsitzende des CPT, Mikola Gnatowskij.

Um den angemessenen Umgang mit Beschwerden zu gewährleisten, empfiehlt das CPT die Achtung einer Reihe von Grundsätzen. Interne und externe Beschwerdemechanismen sollten tatsächlich verfügbar und zugänglich sein. Besonderes Augenmerk sollte auf das Alter, das Geschlecht, den Gesundheitszustand, jede Form von Behinderung sowie jeglichen anderen Umstand gelegt werden, wodurch bestimmte Personen, denen die Freiheit entzogen ist, besonders schutzbedürftig sind.

Das Komitee betont, dass ein direkter, sicherer und vertraulicher Zugang zu Beschwerdestellen garantiert sein sollte. Alle Beschwerden sollten wirksam bearbeitet werden. Gegebenenfalls sollten Beschwerden zu einer Entschädigung und für die Verantwortlichen zu angemessenen Sanktionen führen. Zudem sollte jede Beschwerde in einem eigenen Register verzeichnet werden.

Der Jahresbericht 2017 enthält darüber hinaus die wichtigsten Schlussfolgerungen der Besuchsberichte des CPT sowie Angaben über die 18 Besuche, die es den Mitgliedsstaaten abstattete.

Anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts startete das CPT sein Twitter-Konto @CoE_CPT.

Kontakt: Jaime Rodriguez, Sprecher/Medienreferent, Tel.: +33 3 90 21 47 04