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Ref. DC 117 (2018)

„Ein Sicherheitsnetz für die Bürgerinnen und Bürger Europas“:  65 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention

Straßburg, 3.9.2018 – Am 3. September 1953 ist die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, besser bekannt als Europäische Menschenrechtskonvention, in Kraft getreten.

Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, erklärte im Vorfeld des Jahrestags: „Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein einzigartiges Sicherheitsnetz zum Schutz von über 830 Millionen Menschen.

Unabhängig davon, ob sie von den innerstaatlichen Gerichtshöfen oder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg umgesetzt wird: Die Konvention hat das Leben der Menschen in ganz Europa auf vielfältige Weise verändert.

Bei der Förderung von Stabilität und Sicherheit in Europa spielt sie seit 65 Jahren eine Schlüsselrolle, und die darin verankerten Schutzvorschriften haben auch heute – in einer Phase, in der Europa vor vielen großen Problemen und Aufgaben steht – nichts von ihrer Bedeutung verloren.“

Die Menschenrechtskonvention ist ein rechtsverbindlicher, internationaler Vertrag, der von allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarates gezeichnet und ratifiziert wurde.

Durch den Beitritt zu dem Übereinkommen verpflichten sich die Staaten freiwillig dazu, die grundlegenden Rechte und Freiheiten des Menschen zu wahren, darunter das Recht auf Leben, das Recht auf ein faires Verfahren und die Freiheit der Meinungsäußerung.

Einzelpersonen können beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerden gegen Mitgliedsstaaten einbringen. Dem Gerichtshof obliegt bei der Auslegung der Konvention und seiner Rechtsprechung die Letztentscheidung.

Die Mitgliedsstaaten sind zur Umsetzung der Urteile des Straßburger Gerichtshofs verpflichtet.

Fakten und Zahlen

-          Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde am 4. November 1950 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegt. Sie trat am 3. September 1953 in Kraft, nachdem sie von zehn Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden war.

-          Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 eingerichtet, um die Umsetzung des der Europäischen Menschenrechtskonvention zu überwachen. Zwischen 1959 und 2017 hat der Gerichtshof mehr als 20 000 Urteile gefällt.

-          Fast 18 000 Rechtssachen – einschließlich gütlicher Einigungen, die kein vollständiges Urteil des Gerichts erfordern – wurden seitdem von den Mitgliedstaaten umgesetzt; Dies hat zu zahlreichen Änderungen der Politik und Praktiken sowie zu Zahlungen von „gerechten Entschädigungen“ an die Antragsteller geführt.

-          Seit seiner Einführung wurde die Konvention durch 16 verschiedene Protokolle ergänzt, von denen das letzte – das es den nationalen Gerichten ermöglicht hat, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um Gutachten zu ersuchen – am 1. August 2018 in Kraft getreten ist.

-          Umfassende Reformen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Vollstreckung von Gerichtsurteilen sind seit 2010 im Gange. Eine Bestandsaufnahme soll 2019 abgeschlossen werden.

Links:

-          Neue interaktive Website zur Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention

-          Video "Die Europäische Menschenrechtskonvention - wie funktioniert sie?"

-          Video zur Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Kontakte:

Daniel Höltgen, Sprecher des Generalsekretärs, Handy: +33 6 68 29 87 51;

@CoESpokesperson

Andrew Cutting, Sprecher/Medienreferent, Tel. +32 485 21 72 02